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Akkreditierung

Was ist Akkreditierung?

Die Akkreditierung von Hochschulen ist ein vom Conseil suisse d'accréditation (CSA) durchgeführtes Verfahren, mit dem die Qualitätssicherung auf institutioneller Ebene sichergestellt wird, der Curricula und Studiengänge im schweizerischen Hochschulbereich gemäss den Mindestanforderungen des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (LEHE) und der Verordnung des Schweizerischen Hochschulrates über die Akkreditierung im Hochschulbereich (Ordonnance d'accréditation LEHE).

Muss jede Hochschulschule in der Schweiz akkreditiert werden?

In der Schweiz muss eine universitäre Hochschule nur dann nach Artikel 29 LEHE akkreditiert werden, wenn sie einen geschützten Namen führen will.

Müssen in der Schweiz die Curricula und Programme der universitären Hochschulen akkreditiert werden?

In der Schweiz ist die Akkreditierung von Studiengängen und Programmen nicht zwingend. Sie kann im Rahmen der institutionellen Akkreditierung erfolgen, was zeigt, dass sich die Qualitätssicherung auch auf Studiengänge und -programme erstreckt. Allerdings werden weder Studienzyklen noch Studiengänge per se formell akkreditiert.

Ist UniCampus HETG akkreditiert?

Da nicht alle privaten Hochschulen nach LEHE akkreditiert werden müssen, sondern nur diejenigen, die eine geschützte Bezeichnung führen wollen, hat die UniCampus HETG derzeit keinen Antrag auf Akkreditierung gestellt.

Warum ist die UniCampus HETG nicht akkreditiert?

Die UniCampus HETG muss sich als private Einrichtung, die das Benennungsrecht nach Artikel 29 LEHE nicht in Anspruch nehmen möchte, nicht bei der CSA akkreditieren lassen.

Sind nicht akkreditierte Hochschulen von schlechter Qualität?

Der Zweck und die Rechtsgrundlage der Akkreditierung, die mit der Qualitätssicherung im Hochschulbereich verbunden ist, lassen diesen Schluss nicht zu.

Kann der UniCampus HETG auch ohne Akkreditierung akademische Grade verleihen?

Das Recht einer universitären Hochschule, akademische Grade und Abschlüsse zu verleihen, steht in keinem Zusammenhang mit der Akkreditierung, die die Qualitätssicherung der universitären Hochschule und gegebenenfalls der Studiengänge und -programme betrifft.

Welchen Wert hat die institutionelle Akkreditierung für die verschiedenen Verwendungszwecke der von UniCampus HETG verliehenen Abschlüsse?

Die Akkreditierung steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anerkennung von Studienabschlüssen für nicht-akademische/berufliche Zwecke, d.h. für den Zugang zu Arbeitsplätzen, die Registrierung bei den Jobcentern, die Teilnahme an öffentlichen Auswahlverfahren, die Bewertung von Qualifikationen und Zeugnissen, den Zugang zu postgradualen Praktika oder Praktika, die Gewährung von Stipendien oder anderen öffentlichen Leistungen und die Anrechnung von Studienzeiten für Zwecke der Sozialversicherung.

Für akademische Zwecke, d.h. für die Aufnahme eines Universitätsstudiums, die Erlangung eines Universitätsdiploms oder den Zugang zu ergänzenden Hochschulstudien, einschliesslich Prüfungen und Abschlüssen, und/oder die Vorbereitung auf eine Promotion, hängt die Akkreditierung von der nationalen Gesetzgebung des Aufnahmelandes, von Verträgen oder Abkommen zwischen der Helvetischen Konföderation und einzelnen Staaten oder Regierungen sowie von Vereinbarungen ab, die die Universität mit bestimmten Institutionen abgeschlossen hat.

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